Thurgauer Staatsanwälte werden selber Teil der Strafverfolgung, weil sie ihre Arbeit nicht korrekt ausführen: So wurde offenbar ein Strafverteidiger, welcher seinen Auftrag zu gut machte und daher der Staatsanwaltschaft nicht genehm war, kurzerhand abgesetzt. Weiter mussten Gerichte eine separate Anklage und ein separates Urteil gegen einen Mitbeschuldigten aufheben, weil dieser nicht nur als Gehilfe, sondern als Haupttäter in Frage kommt. Und kürzlich war zu erfahren, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Beschuldigten offenbar heimlich in amerikanischer Kronzeugen-Manier zusammengearbeitet hatte.
Die Kulturstiftung wird jährlich mit 1.1 Millionen Franken des Kantons aus dem Lotteriefonds alimentiert. Zwar ist es grundsätzlich positiv, dass neben der staatlichen Kulturförderung eine zweite vom Kulturamt unabhängige Förderinstitution besteht. Jedoch sollten auch unabhängig vom Kulturamt vergebene öffentliche Gelder den Grundsätzen rechtstaatlichen Handelns genügen. Aufgrund der Analyse der gesprochenen Mittel in den letzten Jahren muss dies stark angezweifelt werden. Stiftungsratsmitglieder profitieren auffällig grosszügig direkt oder indirekt von Beiträgen aus der Kulturstiftung.
Der Grosse Rat wird beauftragt, das Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank (951.1) wie folgt anzupassen:
§12 Regierungsrat
Abs. 2 Vorschlagsrecht für die Wahl der Mitglieder und des Präsidiums des Bankrates (ersatzlos streichen)
§12a Kantonsrat
Neuer Abs. 5 Erlass eines Reglements über die Vorbereitung und Durchführung
der Wahlen für die Mitglieder des Bankrates und des Bankpräsidiums.
Am 15. April 2015 hiess das Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde von einigen Bürgern gut, weil die in der Kantonsverfassung garantierten demokratischen Rechte verletzt wurden. Insbesondere die grenzenlose Vergabe von Lotteriegeldern ohne demokratische Mitwirkung stand in der Kritik.
Nachdem Urs Martin die freihändige Vergabe von Lotteriegeldern wiederholt in Vorstössen kritisierte und eine Parlamentarische Intiative zur Beschränkung der Finanzkompetenzen einreichte, wurde diese zurückgezogen, weil der Regierungsrat eine Gesetzesvorlage in Aussicht stellte. Die Gesetzesvorlage wird demnächst im Rat behandelt.
Urs Martin hat sich über Jahre kritisch gegen die ausufernden Sozialkosten eingesetzt.
Der starke Schweizer Franken stellt die Thurgauer Wirtschaft vor grosse Herausforderungen. Einzelne Betriebe sind gar gezwungen, Arbeitsplätze im grösseren Stil im Thurgau abzubauen und teilweise ins Ausland zu verlagern. Der Arbeitsmarktfonds des Kantons wird in den nächsten Jahren gemäss Finanzplan von über 33 Millionen Franken im Jahr 2013 auf unter 5 Millionen Franken im Jahr 2018 sinken.
Ich sitze im Komitee für die Volksinitiative für eine Thurgauer Volksschule.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen zu erlassen, so dass die Staatsanwaltschaft im Kanton Thurgau einer fachlichen Aufsichtsbehörde unterstellt ist. Zu prüfen als fachliche Aufsichtsbehörden sind insbesondere das Obergericht, der Regierungsrat oder eine Kommission des Grossen Rates (Justizkommission oder GFK).
Das Bundesgericht hat am 15. April 2015 festgehalten, dass der Grosse Rat im Dezember 2013 auf Antrag des Regierungsrates seine Finanzkompetenzen überschritten hat: Der Sanierungskredit für die Museumsräume in der Kartause Ittingen ist aufgrund seines Zusammenhangs mit dem Neubau nicht als gebundene, sondern als neue Ausgabe zu betrachten und daher dem Volk vorzulegen.
Der Thurgauer Regierungsrat plante mit einem Bubentrickli ein neues Kunstmuseum im Umfang von fast 13 Millionen Franken ohne Volksabstimmung zu verwirklichen. Urs Martin leistete seit 2012 erheblichen Widerstand gegen dieses Projekt.
Am 21. Januar 2015 berichtete die Thurgauerzeitung über einen Gerichtsfall. Ein 27-jähriger Kosovare stand wegen versuchten eventualvorsätzlicher Tötung vor Gericht. Schon vor seiner Verurteilung gelang es ihm, unbemerkt ein Mobiltelefon in das Kantonalgefängnis in Frauenfeld zu schmuggeln. Von dort aus telefonierte er mindestens 165 Mal unbemerkt nach draussen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe dahingehend anzupassen, dass die Gemeinden in Anwendung von Art. 12 BV verpflichtet werden, für Sozialhilfeleistungen aus Mitteln der öffentlichen Hand ein gemeindeeigenes Existenzminimum zu definieren und ihrer Hilfeleistung zugrunde zu legen.
Aufgrund einer Recherche von Urs Martin wurde bekannt, dass ein Bankratskandidat der CVP, welcher gleichzeitig für den Nationalrat kandidierte, in den Skandal um die Pensionskasse im Kanton Zürich involviert war.
Im Oktober 2014 publizierte der Regierungsrat des Kantons Thurgau eine Weisung an Unternehmen mit einem jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh. Diese Unternehmen werden aufgefordert, sich bis zum 30. März 2015 beim Kanton zu melden.
Am 30. November 2008 lehnte das Thurgauer Volk den Beitritt zum HarmoS-Konkordat ab. Der Thurgau ist damit neben den Kantonen LU, GR, NW, UR, ZG und AR einer derjenigen Kantone, welche den Beitritt zu diesem Konkordat abgelehnt haben. Die Kantone SZ, AG, OW und AI haben den Beitritt gar nicht mehr an die Hand genommen, weil der interne Widerstand zu gross war. Damit ist eine flächendeckende HarmoS-Einführung in der Schweiz Geschichte.
Der Grosse Rat wird beauftragt, das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) um einen Art. 15a zu ergänzen, welcher wie folgt lautet:
Lotteriefonds
Für Ausgaben aus dem Lotteriefonds gelten die in der Kantonsverfassung geregelten Finanzkompetenzen.
Im Frühling 2013 war ein aus Nordmontenegro stammender Deutscher Staatsangehöriger kriminell äusserst aktiv im Thurgau. Er gestand Einbruchsdiebstähle in Kreuzlingen,
Bottighofen, Kesswil, Amriswil, Scherzingen und Roggwil in der Höhe von insgesamt 35‘000 Fr.
Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, welcher die Vor- und Nachteile einer allfälligen Vereinigung der beiden Schulen Kantonsschule Kreuzlingen [KSK] und Pädagogischen Maturitätsschule [PMS] darlegt.
Am 18. März 2010 haben die Erziehungsdirektoren der deutsch- und mehrsprachigen Kantone ein Projekt zur Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen für einen sprachregionalen Lehrplan beschlossen. Das Projekt ist von Oktober 2010 bis März 2014 befristet und enthält ein Kostendach von 6 Millionen Franken.
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Volksschulgesetz dahingehend anzupassen, dass Lehrpläne vom Grossen Rat genehmigt werden müssen. Der Genehmigungsbeschluss des Grossen Rates ist dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Der Kanton Thurgau lebt schon seit längerem über seine Verhältnisse. Zwischen 2007 und 2012 wuchs der Aufwand nominal mit 5.9 Prozent pro Jahr, während die Einnahmen jährlich nur um 4.9 Prozent zunahmen.
Der Grosse Rat wird beauftragt, § 7 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 18. Dezember 1996 wie folgt zu ergänzen
In der Botschaft des PBG stützte sich der Regierungsrat für die Notwendigkeit zur Bewirtschaftung von privaten Grossparkplätzen auf Art. 12 USG sowie den Massnahmeplan Luft ab (Botschaft zur PBG-Totalrevision vom 6. Juli 2010, S. 30). Nun hat aber der Bund ein Rundschreiben erlassen, welches zeigt, dass beide Grundlagen in dieser Form nicht mehr genügen.
Hoch über dem Lauchetal befindet sich eines der markantesten Schlösser unseres Kantons, welches von weit her sichtbar ist: Sonnenberg. Das Schloss Sonnenberg wurde 1242 zum ersten Mal erwähnt, brannte im 16. Jahrhundert nieder und wurde 1596 wieder aufgebaut. 1678 wurde dieses Schloss eine Statthalterei des Klosters Einsiedeln. 2007 schliesslich wurde es an den Wiener Financier Christian Baha verkauft. Kaum war der Kaufvertrag besiegelt, verbot der neue Eigentümer der Künstlergruppe StettART, im Schloss und Garten die längst vorbereitete und noch mit dem Kloster Einsiedeln vereinbarte Ausstellung durchzuführen.
Gemäss § 9 Abs. 1 lit. 6 KulturG handelt es sich bei der Führung des Kunstmuseums in Ittingen um eine Einrichtung der Kulturpflege. Solche Aufwendungen (wobei bereits fraglich ist, ob die „Führung des Kunstmuseums“ auch den Bau eines solchen umfasst) werden gemäss § 10 Abs. 1 KulturG aus allgemeinen Staatsmitteln bestritten. Nur ausnahmsweise ist ein einmaliger Beitrag aus dem Lotteriefonds möglich (§ 10 Abs. 2 KulturG).
Über Jahre standen die Bauarbeiten am Schloss Sonnenberg still. Nach einem Vorstoss und medialer Kritik von Urs Martin wurden die Bauarbeiten an diesem einzigartigen Gebäude wieder aufgenommen.
Im Amtsblatt Nr. 17/2013 vom 26. April 2013 stand zu lesen, dass eine neue Aktiengesellschaft, die Swiss East Power AG, per 12. April 2013 gegründet wurde. Das Aktienkapital beträgt 10 Millionen Franken. Eingetragene Personen sind je drei Personen aus EKT-Verwaltungsrat und EKT-Management. Ich bitte daher den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten
Seit 2001 sind die Stadtwerke Arbon und seit 2002 das EW Romanshorn an der SN (Sernf-Niederenbach AG) Energie AG beteiligt und können als Eigentümer Strom zu Vorzugskonditionen beziehen. Dies verursachte erhebliche Meinungsverschiedenheiten mit dem EKT über die Konditionen der Durchleitung von SN-Strom durch das EKT-Netz.
Die finanziell sorglosen Zeiten im Kanton Thurgau sind vorbei. Der Kanton hat ein strukturelles Defizit, welches dringend beseitigt werden muss. Geschieht dies nicht, wird das ganze Vermögen des Kantons in wenigen Jahren verzehrt und der Thurgau droht, erneut Schulden zu machen.
Immer wieder sind die Verfahrensdauern in der Thurgauer Staatsanwaltschaft Thema der öffentlichen Debatte. Die Staatsanwaltschaft hat entsprechende kritische Äusserungen erst kürzlich als „unqualifizierten Angriff von aussen“ abgetan. Im persönlichen Kontakt mit Thurgauerinnen und Thurgauern sowie mit Betroffenen aus anderen Kantonen erfahre ich aber, dass langjährige unerledigte Fälle leider noch immer keine Seltenheit sind.
Am 15. April 2012 haben kantonsweit weniger als ein Drittel der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Neubestellung des Kantonsparlaments für die nächsten vier Jahre mitgewirkt. Die Stimmbeteiligung lag durchschnittlich bei 30,8 Prozent im Kanton, in den Bezirken Münchwilen und Arbon war die Stimmbeteiligung gar unter 30 Prozent.
Gemeinsam mit meinen Kollegen Hanspeter Gantenbein und Hermann Lei habe ich eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche möchte, dass die unentgeltliche Prozessführung zurückbezahlt werden muss.
Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rates des Kantons Thurgau vom 22. März 2000 (08/VO 2/370)
Urs Martin äussert sich in verschiedenen Punkten kritisch zur geplanten Revision der Geschäftsordnung des Grossen Rates
Nach einigen unbeschwerten Jahren in der Thurgauer Finanzpolitik kommen aktuell grosse Herausforderungen auf den Thurgauer Staatshaushalt zu.
In der Beantwortung der Einfachen Anfrage vom 14. September 2011 kommt der Regierungsrat auf die Frage der Verantwortlichkeit des EKT-Verwaltungsrates zu folgendem Schluss “Da der Regierungsrat - auch gestützt auf den Bericht der Finanzkontrolle - zum Ergebnis kam, dass dem Verwaltungsrat keine relevanten Vorwürfe gemacht werden können, ist die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen weder angebracht noch aussichtsreich.
Voranschlag 2012 und Finanzplan 2013 - 2015 (08/BS 46/376)
Urs Martin kritisiert Bernhard Wälti für seine unsachliche Pauschalkritik am Regierungsrat.
Im Oktober 2008 wurde ein Verlust beim EKT im Umfang von 35 Millionen Franken durch die Anlage von Lehman Brothers Produkten bekannt. Ende 2008 erstattete der Regierungsrat dem Grossen Rat einen ersten Zwischenbericht. Im Januar 2009 diskutierte der Rat ein erstes Mal über den Fall. Später wurde der Rücktritt des EKT-CEO ausdrücklich nicht mit diesem Vorfall in Verbindung gebracht. Nun aber erstattet der Regierungsrat einen Schlussbericht, welcher dem CEO neben dem CFO die Hauptverantwortung zuschiebt.
Parlamentarische Initiative „Konsequente Rückforderung der unentgeltlichen Prozessführung“
Einfache Anfrage „Umsetzung direkt anwendbarer Bestimmungen der Ausschaffungsinitiative in der Bundesverfassung durch den Kanton Thurgau“.
Motion „Darlehen und Stipendien statt nur Stipendien“.
Parlamentarische Initiative „Mitsprache des Grossen Rates bei Eigentümerstrategien von Kantonsbeteiligungen in mehrheitlichem Kantonsbesitz“.
Motion „Jährlicher Ausgleich der kalten Progression“.
Antrag gemäss § 52 GOGR „Strategiebericht zur Zukunft der Elektrizitätsversorgung im Thurgau“.
Interpellation „zur Umsetzung der Bezirks-Reorganisation im Kanton Thurgau“.
Interpellation „Unüblich lange Strafuntersuchungsverfahren im Kanton Thurgau“.
Motion „Standesinitiative zur Streichung von Art. 16 ZUG“.
Interpellation „zur Praxis der unentgeltlichen Rechtspflege im Kanton Thurgau“.
Motion betreffend die Einführung eines systematischen Managements der Kantonsbeteiligungen (Beteiligungsstrategie).
Interpellation zur Abklärung der Vorgänge und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem EKT-Anlageverlust bei Lehman Brothers, zur Frage der Tragbarkeit des EKT-CEO und zum Verhalten des Regierungsrates.